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 Polizeiberichte / überregional

Zwei Personen nach Vorfahrtsmissachtung verletzt

28.07.2018 Altmannstein, Lkr. Eichstätt.

Ein 41jähriger Fahrer eines Kastenwagens aus Altmannstein fuhr mit seinem Mercedes auf der Kreisstr. EI 20 von Bettbrunn Rtg. Mendorf und wollte an der Einmündung auf die Staatsstr. 2231 nach links Richtung Altmannstein abbiegen. An der Einmündung auf die Staatsstraße (Vorfahrtsregelung durch VZ 206 –Halt! Vorfahrt gewähren-) übersah er jedoch den aus seiner Sicht von links kommenden und vorfahrtsberechtigten Pkw Mini eines 31jährigen Fahrers aus Kelheim, der von Altmannstein kommend in Richtung Oberdolling fuhr. Da sich der Mini bereits unmittelbar vor der Einmündung befand, konnte dessen Fahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen, zog deshalb sein Fahrzeug reflexartig leicht nach rechts, streifte dennoch den Kastenwagen am hinteren, linken Eck und wurde dadurch noch weiter nach rechts abgelenkt. Hinter dem unfallverursachenden Kastenwagen stand jedoch ein weiterer Pkw VW. So prallte der Pkw Mini frontal gegen die linke Fahrzeugseite des Pkw VW einer 44jährigen Büroangestellten aus einem Ortsteil von Pförring und schob diesen durch die Wucht des Anpralles in den Straßengraben, wobei das Stoppschild umgefahren wurde.

Bei dem Verkehrsunfall wurden sowohl der Mini-Fahrer (Schnittwunden an Hals, Armen u. Beinen) wie auch die VW-Fahrerin glücklicherweise nur leicht verletzt (Prellungen) und beide kamen mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus Kösching. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden, wobei der Unfallverursacher mit einem geschätzten Schaden von ca. 2000 Euro noch glimpflich wegkam, am Mini entstand Sachschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro, am VW gar ein Schaden von ca. 50.000 Euro. Zur Bergung der beschädigten Personenwagen musste ein Abschleppunternehmen verständigt werden, der Unfallverursacher konnte seine Fahrt wieder fortsetzen. Zur Sperrung der Unfallstelle bzw. zur Verkehrslenkung waren die Feuerwehren aus Altmannstein, Sandersdorf und Mendorf mit ca. 25 Mann im Einsatz.

Den Unfallverursacher erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie eine Bußgeldanzeige wegen der Vorfahrtsmissachtung.

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