Unter Drogeneinwirkung mit E-Scooter unterwegs
15.11.2019 Regensburg.
Am Donnerstagabend, 14.11.2019, gegen 21.00 Uhr, kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen 18-jährigen E-Scooter-Fahrer, der die Landshuter Straße in Regensburg auf dem Radweg befuhr. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten bei dem 18-jährigen Rollerfahrer Anzeichen auf den Konsum von Drogen. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wurde. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der E-Scooter-Fahrer muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut daraufhin, dass für Elektrokleinstfahrzeuge - so die offizielle Bezeichnung der E-Scooter, Segways und anderer Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb – sämtliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr – mit allen Konsequenzen – gelten. Zudem müssen zur Benutzung von Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Anforderungen, wie zum Beispiel die Erfordernis einer Betriebserlaubnis, Mindestalter 14 Jahre, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis maximal 20 km/h, erfüllt sein. Näheres regeln die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie die einschlägigen Verkehrsvorschriften.