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 Polizeiberichte / überregional

Student behinderte Feuerwehr massiv bei Einsatzfahrt

29.06.2018 BAB 6 / Schwabach.

Am Donnerstagabend war ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Weißenburg mit seinem Toyota auf der A 6 in Richtung Heilbronn unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Schwabach-Süd und -West stellte er plötzlich Rauchentwicklung an seinem Fahrzeug fest, eine Weiterfahrt war nicht mehr möglich. Der 31-Jährige atmete den Rauch ein und musste leicht verletzt ins Krankenhaus nach Schwabach verbracht werden. Der Toyota geriet letztendlich in Vollbrand und konnte durch die erst verspätet eintreffende FFW Schwabach gelöscht werden. Der übliche Stau und ein uneinsichtiger Verkehrsteilnehmer waren die Gründe für das späte Eintreffen der Feuerwehr. Kurz vor der Einsatzstelle stockte zu dieser Zeit der Verkehr, worauf die Feuerwehrmänner aus dem Löschfahrzeug stiegen und sich zu Fuß in Richtung der Einsatzstelle machten, um die Fahrbahn für das Löschfahrzeug frei zu räumen. Die Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen standen, wurden aufgefordert, auf den rechten zu wechseln, um die Fahrbahn für das Löschfahrzeug freizumachen. Hierbei öffnete der 25-Jährige Student sein Fenster, ging die Feuerwehrmänner verbal an und kritisierte lautstark deren Vorgehensweise. Danach scherte er einfach von der rechten auf die linke Fahrspur aus und überholte die auf dem rechten Fahrstreifen stehenden Fahrzeuge, um die Einsatzstelle noch vor Beginn der Löscharbeiten passieren zu können. Als er bemerkte, dass ein Passieren aufgrund des brennenden Pkw nicht mehr möglich war, versuchte er wieder auf die rechte Spur einzuscheren. Dies gelang ihm aber nicht und das Heck seines Audis ragte auf den linken Fahrstreifen, sodass ein Durchkommen für das Löschfahrzeug unmöglich war. Erst nach einigen Minuten gelang dem Studenten das Einscheren und das Einsatzfahrzeug konnte endlich zur Einsatzstelle fahren und mit den Löscharbeiten beginnen. Der 25-Jährige aus dem Landkreis Roth muss sich nun wegen des Straftatbestands der Unterlassenen Hilfeleistung in der neu geschaffenen Form der „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ verantworten.
 
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