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 Polizeiberichte / überregional

Prostituierte mit Falschgeld bezahlt

02.12.2016 Regensburg.

Ein 54jähriger Landkreisbewohner stellte Falschgeld in Form von verschiedenen Geldscheinen her und bezahlte mit diesen „Blüten“ Liebesdienste im Rotlichtmilieu. Nun sieht sich der Mann mit Ermittlungen wegen Geldfälschung konfrontiert.
 
Aufgeflogen ist der 54-Jährige durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, nachdem ein Mann im Februar 2016 an einer Tankstelle in Regensburg mit einem gefälschten Geldschein des Tatverdächtigen bezahlen wollte. Allerdings bemerkte ein aufmerksamer Tankstellenmitarbeiter dass es sich um Falschgeld handelte und informierte die Polizei. Die Sachbearbeitung übernahm im weiteren Verlauf das Kommissariat 10 der Kripo Regensburg, mit Dienstsitz in Furth im Wald. Die ersten Maßnahmen richteten sich gegen den Mann, der seine Rechnung mit einer „Blüte“ begleichen wollte.

Durch weitere akribische Ermittlungsschritte gelang es schließlich im Juli diesen Jahres, den 54jährigen Tatverdächtigen als Hersteller und Verausgaber des Geldscheines zu ermitteln und ihn mit dem Tatvorwurf zu konfrontieren. In ersten Befragungen zeigte sich der Tatverdächtige zu dem Vorwurf geständig. Darüber hinaus ergaben sich allerdings auch Verdachtsmomente und Erkenntnisse, dass der Mann im Zeitraum  von Ende 2013 bis Mitte 2016 in etwa 100 Fällen, Besuche bei Frauen im Rotlichtmilieu, überwiegend im Bereich Regensburg, mit selbst hergestellten Geldscheinen bezahlt hat. Auch in diesen Fällen führte die erdrückende Beweislage, die die Kriminalbeamten zusammengetragen haben, bereits zu einem Geständnis.
 
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen. Nach Weiterleitung der Ermittlungsunterlagen an die Staatsanwaltschaft Regensburg muss sich der Tatverdächtige, der bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, mit einer juristischen Aufarbeitung wegen des Verdachts der Geldfälschung gemäß dem Strafgesetzbuch verantworten. Diese Strafvorschrift sieht im Regelfall eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
 

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