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 Polizeiberichte / überregional

Polizei weist darauf hin: Keine unnötigen Freizeitaktivitäten und Spazierfahrten

03.04.2020 Bayern.

Vor dem Hintergrund des zu erwartenden frühlingshaften Wochenendes weist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nochmals darauf hin, den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten.

Unter Anderem ist dort verfügt, die Wohnung nur zu verlassen, wenn triftige Gründe vorliegen. Reine Ausflugsfahrten mit dem Motorrad oder dem Cabriolet sind nicht erlaubt. Gruppenbildungen bei Picknicks im Park oder ein längeres Verweilen auf Parkbänken verstoßen gegen die Vorschrift.
 
Bei allem Verständnis, in den bevorstehenden Ostertagen die Freizeit zu nutzen und soziale Kontakte zu pflegen, appelliert die Polizei an die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, eigene Interessen zu Gunsten des Allgemeinwohls zurückzustellen.
 
Auch vor dem Hintergrund keine extra freigemachten Kapazitäten in den Krankenhäusern durch vermeidbare Verletzungen bei Verkehrsunfällen zu belegen, bittet die Polizei Spazierfahrten unbedingt zu unterlassen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorgaben verstärkt kontrolliert und Zuwiderhandlungen konsequent anzeigt werden.
 
Viele Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können unter dem Link
 
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
 
abgerufen werden.
 
 
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