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 Polizeiberichte / überregional

Mehrere Alkoholfahrten mit E-Scootern

30.07.2019 Nürnberg.

Am vergangenen Wochenende (27./28.07.2019) stellte die Nürnberger Polizei mehrere Alkoholfahrten bei Fahrzeugführern von E-Scootern fest. Der Höchstwert lag bei annähernd eineinhalb Promille.
 
In drei Fällen leiteten die Polizeibeamten Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein. Weitere fünf E-Scooter-Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren mit empfindlicher Geldbuße und Fahrverbot.
 
Verkehrsunfälle wurden glücklicherweise bislang nicht registriert.
 
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf Folgendes hin:
 
Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die entsprechenden Vorschriften zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
 
Ab 1,1 Promille ist jedenfalls die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.
 
In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille (Alkoholverbot für Fahranfänger).
 
Den Fahrern solcher E-Scooter empfehlen wir außerdem dringend, einen Fahrradhelm zu tragen, nur mit solchen Fahrzeugen zu fahren, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und u. a. über eine Versicherungsplakette verfügen.
 
Außerdem bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die neuen Fahrzeuge im Straßenverkehr einzustellen und besondere Sorgfalt walten zu lassen.
 
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