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 Polizeiberichte / überregional

Maskengegner wies offensichtliches Blanko-Attest vor

06.11.2020 Nürnberg.

Gestern Abend (05.11.2020) schritt ein Polizeibeamter in seiner Freizeit gegen einen Maskengegner ein. Der Tatverdächtige hatte dem Polizisten in einem Supermarkt ein offensichtliches Blanko-Attest vorgelegt und muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren verantworten.
 
Der 30-jährige Tatverdächtige hielt sich gegen 18:45 Uhr in einem Discounter in der Brettergartenstraße auf, ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein 53-jähriger Polizeibeamter, der in seiner Freizeit ebenfalls in dem Supermarkt einkaufte, sprach den 30-Jährigen auf die fehlende Maske an. Da ihm der Tatverdächtige entgegnete, dass er ein Attest besitze, das ihn von der Maskenpflicht befreie, wies sich der Polizeibeamte aus und ließ sich das vermeintliche ärztliche Attest vorzeigen.
 
Bei der Überprüfung der Bescheinigung erkannte der 53-jährige Beamte, dass es sich offensichtlich um ein Blanko-Attest aus dem Internet handelte. Daher erteilte er dem 30-Jährigen, der sich weiterhin weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, einen Platzverweis für die Geschäftsräume des Discounters. Als der Tatverdächtige dieser Anordnung nicht nachkam, setzte der Polizeibeamte den Platzverweis zwangsweise durch. Hiergegen setzte sich der Tatverdächtige zwar zur Wehr, konnte letztlich jedoch nicht verhindern, dass ihn der Polizist vor die Tür brachte und eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-West verständigte.
 
Den Blanko-Vordruck des vermeintlichen Attests stellte die Polizeistreife anschließend sicher und leitete gegen den 30-jährigen Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fälschung von Gesundheitszeugnissen sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
 
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