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Zu Unrecht BAföG-Leistungen erhalten

11.03.2016 Neumarkt.

Eine 23-jährige Frau stellte im August 2013 einen Antrag auf Ausbildungsförderung und machte dabei unrichtige Angaben hinsichtlich ihres Vermögens. Sie erhielt im Zeitraum von September 2013 bis Juli 2014 zu Unrecht BAföG-Leistungen von über 4000,-- Euro. Zwischenzeitlich wurde die zu viel erhaltene Leistung wieder zurück bezahlt. Anzeige wegen Betruges wurde erstattet.

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