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Zählerablesung vom 23. November bis 13 . Dezember - Alle Stadtwerke-Mitarbeiter können sich ausweisen

21.11.2019 Neumarkt.

Datenübermittlung online und per Selbstablesekarte möglich
 
Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. klingeln ab Samstag, den 23. November, wieder die Ableser an den Türen der Energieverbraucher. Bis zum 13. Dezember erfassen die Mitarbeiter der Stadtwerke die Zählerstände der Strom-, Gas-, Wasser- und Gartenwasserkunden. Etwa die Hälfte der rund 35.000 Zähler werden vom Stadtwerke-Team persönlich abgelesen. Die übrigen Haushalte erhalten in den kommenden Tagen Selbstablesekarten per Post. Damit im Rahmen der persönlichen Vor-Ort-Erfassung möglichst viele Kunden angetroffen werden können, arbeiten die Ableser unter der Woche zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr.
 
Für die Zählerdatenerfassung werden Stadtwerke-Mitarbeiter auch wieder von einigen externen Ablesern unterstützt. „Natürlich können sich alle Mitarbeiter im Zweifel ausweisen. Dafür haben wir gesorgt“, sagt Matthias Goll, Bereichsleiter Infrastruktur/ Netzbau und- Betrieb. So soll verhindert werden, dass sich Trickbetrüger die Ablesung zu Nutze machen. „Kunden sollten keine Scheu haben, aktiv nach dem gültigen SWN-Mitarbeiter-Ausweis zu fragen.“ Sicherheitshalber kann die Identität der Ableser auch unter 09181 239 222 telefonisch verifiziert werden.
 
Werden Kunden wiederholt nicht zu Hause angetroffen, hinterlassen die Ableser dort die sogenannten Selbstablesekarten. Alle Energieverbraucher, die eine solche Karte in ihrem Briefkasten finden, werden darum gebeten, ihre Zählerstände schnellstmöglich selbst zu übermitteln – entweder per Post durch das Ausfüllen und Verschicken oder übers Internet.
 
Auf www.swneumarkt.de können Stadtwerke-Kunden ihre Daten unter „Service“ / „Zählerstandübermittlung“ bereits jetzt einfach und bequem selbst eintragen.
 
Die Daten müssen spätestens am 17. Dezember vorliegen. Verbrauchsdaten, die später bei den Stadtwerken Neumarkt eingehen, können für die Jahresabrechnung 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. „In so einem Fall legen wir beim betroffenen Kunden einen geschätzten Verbrauch zugrunde“, erläutert Goll. Alle rechtzeitig erfassten Zählerstände werden für die Endabrechnung zum 31.12.2019 hochgerechnet.
 
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