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Zählerablesung vom 21. November bis 8. Dezember

12.11.2018 Neumarkt.

Alle Stadtwerke-Mitarbeiter können sich ausweisen - Datenübermittlung online und per Selbstablesekarte möglich

Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neumarkt klingeln ab Mittwoch, 21. November, wieder die Ableser an den Türen der Energieverbraucher. Bis zum 8. Dezember erfassen die Mitarbeiter des lokalen Versorgers die Zählerstände der Strom-, Gas-, Wasser- und Gartenwasserkunden. Etwa Zweidrittel der rund 35.000 Zähler wird vom Stadtwerke-Team persönlich abgelesen. Die übrigen Haushalte erhalten in den kommenden Tagen Selbstablesekarten per Post. Damit im Rahmen der persönlichen Vor-Ort-Erfassung möglichst viele Kunden angetroffen werden können, arbeiten die Ableser unter der Woche zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr.

Für die Zählerdatenerfassung werden Stadtwerke-Mitarbeiter auch von einigen externen Ablesern unterstützt. „Wir haben sichergestellt, dass sich jeder Kollege, den wir zu unseren Kunden nach Hause schicken, entsprechend ausweisen kann“, sagt Michael Beyer vom SWN-Messstellenbetrieb. So soll verhindert werden, dass sich Trickbetrüger die Ablesung zu Nutze machen. „Kunden sollten keine Scheu haben, aktiv nach dem gültigen SWN-Mitarbeiter-Ausweis zu fragen.“ Wer dann immer noch Zweifel hat, kann sich die Identität der Ableser unter 09181 239 116 telefonisch bestätigen lassen.

Werden Kunden wiederholt nicht zu Hause angetroffen, hinterlassen die Ableser auch dort die sogenannten Selbstablesekarten. Alle Energieverbraucher, die eine solche Karte in ihrem Briefkasten finden, werden darum gebeten, ihre Zählerstände schnellstmöglich selbst zu übermitteln – entweder per Post durch das Ausfüllen und Verschicken oder übers Internet.

Auf www.swneumarkt.de können Stadtwerke-Kunden ihre Daten unter „Service“ / „Zählerstandübermittlung“ bereits jetzt einfach und bequem selbst eintragen.

„Doch egal auf welchem Weg die Zählerstände zu uns gelangen: die Daten müssen spätestens am 14. Dezember vorliegen“, sagt Michael Beyer. Verbrauchsdaten, die später bei den Stadtwerken Neumarkt eingehen, können für die Jahresabrechnung 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. „In so einem Fall legen wir beim betroffenen Kunden einen geschätzten Verbrauch zugrunde.“ Alle rechtzeitig erfassten Zählerstände werden für die Endabrechnung zum 31.12.2018 hochgerechnet.

 

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