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„Wirtshausbesuch verkommt zum Luxusvergnügen“

21.09.2023 Neumarkt / Berlin.

Breites Bündnis gegen höhere Mehrwertsteuer

Gegen die Pläne der Ampel-Regierung, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent zu erhöhen, formiert sich jetzt ein breites Bündnis aus Gastwirten, Verbänden und den Unionsparteien. In einer Petition fordern Unterstützer, den Mehrwertsteuersatz dauerhaft bei 7 Prozent zu belassen.

Michael Schittko, Wirt des Wirtshaus Schießl in Amberg, macht die Auswirkungen der Steuererhöhungen deutlich: „Die Wiedererhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent müssten Wirte in vielen Fällen direkt an die Gäste weitergeben. Die könnten sich das Schnitzel womöglich nicht mehr leisten. Im Ergebnis bleibt die Kundschaft aus und das Wirtshaussterben geht weiter. So verschwindet auch ein Stück bayerischer Kultur.“

Dr. Denise Amrhein, Geschäftsführerin des Hotels „Post Berching“ meint: „Die Forderung nach 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen seitens der Gastronomie besteht schon sehr viel länger als vermutet. Es geht dabei um die Forderung nach Gleichbehandlung sowohl gegenüber den allermeisten EU-Staaten als auch gegenüber „To Go“ Essensanbietern. Schon vor Corona war es ganz einfach ungerecht, dass auf regionale, frisch zubereitete Speisen im Restaurant, auf einem Porzellanteller serviert, ein höherer Steuersatz zu zahlen war als bei Lieferservice, Fast Food Abholung und Frischetheken-Essen im Supermarkt mit meist sehr viel Verpackungsmüll. Hier wird also die für unsere Gesellschaft wirklich wichtige Essenskultur im Restaurant systematisch bestraft. In fast allen EU-Ländern gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie. Nur in Estland, Lettland, Dänemark und Malta gibt es generell keine ermäßigten Steuersätze.“

Gerlinde Wanke, Mitinhaberin des Gasthauses Wanke und CSU-Kandidatin für den Landtag, warnt ebenfalls vor einer Wettbewerbsverzerrung im Gastro-Bereich: „Während die Ampelregierung den Steuersatz bei der Bewirtung vor Ort wieder auf 19 Prozent erhöhen möchte, sollen Lieferdienste und Take-Away-Angebote weiterhin mit dem ermäßigten Satz von 7  Prozent besteuert werden. Das wäre eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Wirtshäuser. Ein dauerhaft vergünstigter Steuersatz wäre also keine Bevorzugung, sondern würde nur gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle schaffen. Zudem wäre er ein wichtiger Beitrag zur Steuervereinfachung.“

Dass auch Bäckereien und Konditoreien von den Steuerplänen betroffen wären, betont Stefanie Lehmeier, Obermeisterin der Bäckerinnung Neumarkt: „Seit der Energiekrise stehen viele Bäcker und Konditoren nach wie vor mit dem Rücken zur Wand. Das Auslaufen des Steuersatzes von 7 Prozent für den Verzehr vor Ort ist eine weitere Belastung für viele Betriebe. Der Betrieb von angeschlossenen Cafés wäre bei vielen Geschäften gefährdet. Es stellt sich langsam tatsächlich die Frage, ob die Regierung den Ernst der Lage erkannt hat.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Bundestag, um die Mehrwertsteuer dauerhaft bei 7 Prozent zu belassen. Die Wahlkreisabgeordnete Susanne Hierl unterstützt den Antrag: „Wenn die Ampel nicht von den 19-Prozent-Plänen abrückt, verkommt der Wirtshausbesuch endgültig zum Luxusvergnügen. Schon jetzt bezahlt eine vierköpfige Familie gut und gerne 80 Euro für eine gemeinsame Mahlzeit. Durch die Erhöhung würden die Preise noch einmal steigen. Und das nicht nur im Restaurant oder in der Bäckerei: Auch bei Mahlzeiten in Schulen, Kindertagestätten, Krankenhäusern und Pflegeheimen wird der Steuersatz von 19 Prozent fällig. Damit ist die Wieder-Erhöhung der Steuer ein gesamtgesellschaftlicher Preistreiber. Die Abstimmung im Bundestag verlief übrigens namentlich – so kann jeder sich ein Bild davon machen, wer Versprechungen macht, diese dann in den Abstimmungen aber nicht umsetzt."

Hintergrund:

Während der Pandemie wurde vom Deutschen Bundestag befristet ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie eingeführt, um die gebeutelten Gaststätten zu entlasten. Diese Regelung läuft zum Jahreswechsel aus. Ab diesem Zeitpunkt soll wieder der Steuersatz von 19 Prozent gelten. Durch die enormen Preissteigerungen stehen die Gastronomen aber weiterhin unter Druck. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich daher bereits vor Monaten für die Entfristung der Regelung eingesetzt. Die Ampelfraktionen im Bundestag waren bisher nicht bereit, einer Entfristung über den 31.12.2023 hinaus zuzustimmen.

Weiter liegt eine Petition beim Deutschen Bundestag zur Mitzeichnung aus.

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