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Wieder Verkehrsteilnehmer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs

09.03.2022 Neumarkt.

In der Mittagszeit des 08.03.2022 fuhr eine Polizeistreife im Stadtgebiet hinter einer 71-jährigen Rollerfahrerin mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen. Hierbei konnte eine Geschwindigkeit von etwa 40 km/h festgestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle gab die Dame an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Daher wurde ihre Weiterfahrt unterbunden. Der Roller wurde zur Prüfung auf einem Rollenprüfstand sichergestellt. Es ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 45 km/h. Die Seniorin erhielt nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Im Laufe des Tages konnten im Stadtgebiet noch ein 20-jähriger Rollerfahrer und eine 37-jährige E-Scooter-Fahrerin kontrolliert werden, welche ebenfalls ohne einem gültigen Kennzeichen unterwegs waren. Die Weiterfahrten wurden ebenfalls unterbunden und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass seit dem 01.03.2022 die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden müssen. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein gültiger Versicherungsschutz.

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