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Wieder sogenannte „Spaziergänge“

01.02.2022 Neumarkt / Berching.

Am Montagabend versammelten sich in Neumarkt etwa 118 und in Berching etwa 38 Personen zu nicht angemeldeten „Spaziergängen“. Die beiden Zusammenkünfte mussten polizeilich als Versammlungen eingestuft und entsprechend beschränkt werden. Grundsätzlich wird zwar in erster Linie polizeilich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetztes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
 
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.
 
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