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Wichtige Anerkennung für Menschen mit Behinderung

05.10.2022 Kallmünz / München.

Gotthardt: 145 Euro für alle Gehörlosen in Bayern
 
145 € bekommen alle Gehörlosen aus Bayern in Form einer Einmalzahlung. Das teilt der Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt (FREIE WÄHLER) mit. Im Zuge der Haushaltsdebatte hatte die FREIE WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag die Einmalzahlung für Gehörlose als Initiative ein- und durchgebracht. Nun geht es an die Umsetzung, sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultus, der auch für die Inklusion an Schulen zuständig ist.

„Es galt noch diverse rechtliche Hürden auszuräumen. Aber nun ist der Weg für die Mittel frei“, sagte Gotthardt. „Corona hat die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert. Keine Gespräche von Angesicht zu Angesicht im Lockdown, Sozial Distancing und Masken, die Lippenlesen unmöglich machen – diese 145 Euro Einmalzahlung sind nicht viel. Aber sie sind wichtig, um den betroffenen Menschen zu zeigen, dass wir auch in der Krise an sie denken.“

Ab heute (4. Oktober) sind die Server und die Homepage für die Beantragung der Einmalzahlung freigeschalten: Unter der Adresse „https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/“ gibt es weitere Informationen sowie einen Link zur Online-Beantragung.

Wer das Geld in Anspruch nehmen will, muss drei Bedingungen erfüllen: Hauptwohnsitz in Bayern, Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis spätestens seit 1. Juni 2022 und Stellung des Antrags bis zum 28. Februar 2023. Damit die Voraussetzungen überprüfen werden können, müssen die Antragsteller ferner damit einverstanden sein, dass die Daten aus ihrem Schwerbehindertenverfahren im dafür erforderlichen Umfang abgeglichen werden.

Wer den Antrag lieber in Papierform stellen möchte, kann sein Antragsformular hier beantragen: Zentrum Bayern Familie und Soziales, - Einmalzahlung Gehörlose - , 97025 Würzburg oder per E-Mail: Einmalzahlung@zbfs.bayern.de oder per Telefon: (0931) 32090929.

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