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Wenn der Vater mit dem Sohne ….

20.08.2015 Schwarzenbruck, BAB 9 Ri. München.

Am Mittwochvormittag konnten die Beamten der VPI Feucht beobachteten, wie ein 17-jähriger Belgier an der Rastanlage Feucht-Ost einen weißen Mercedes-Benz betankte. Auf dem Beifahrersitz konnte der Vater des jungen Mannes festgestellt werden. Im Rahmen einer anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 17-jährige Sohn lediglich im Besitz einer belgischen Fahrerlaubnis der Klasse B für begleitendes Fahren war. Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins war deutlich der Hinweis aufgedruckt, dass diese Fahrerlaubnis nur in Belgien Gültigkeit hat. Der Vater war als Begleitperson eingetragen und sollte somit über die Voraussetzungen für das begleitende Fahren Kenntnis haben. Auf der Videoüberwachung der Tankstelle konnte der 17-Jährige eindeutig als Fahrer erkannt werden. Nun erwartet den Sohn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und den Vater wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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