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VORSICHT: Verwarnungen für Falschparker kommen nicht nur von der Stadt

28.11.2014 Neumarkt.

Die Stadt weist darauf hin, dass nicht alle im Stadtgebiet ausgestellten Verwarnungen für Parkverstöße auf Parkplätzen von der städtischen Verkehrsüberwachung stammen müssen. Insbesondere im Hinblick auf die privaten Parkplätze im Bereich des Klinikums in der Nürnberger Straße und in der Bahnhofstraße haben sich wiederholt Bürger bei der Stadt gemeldet, die eine Verwarnung erhalten haben. Da sie annahmen, diese käme von der Stadt, wollten sie sich bei der Stadt beschweren bzw. die Verwarnung besprechen. Die städtische Verkehrsüberwachung konnte den Bürgern allerdings nicht weiterhelfen. Denn bei den betroffenen Parkplätzen handelt es sich um private Parkplätze. Dort wird das Parken von den jeweiligen Besitzern die Parkplätze überwacht und Verstöße geahndet. Um zu erkennen, ob die Verwarnung von der städtischen Verkehrsüberwachung stammt, genügt ein Blick auf die ausgedruckte Verwarnung. Dort ist genauestens angegeben, von wem sie ausgestellt wurde. Unter der Überschrift Stadt Neumarkt steht Verkehrsüberwachung, darunter die Adresse und außerdem Telefon- und Faxnummern. Zudem ist ein Aktenzeichen angegeben, neben den weiteren Angaben zum Fahrzeug und zur Zeit des Parkvergehens. Auch der Ort ist genau angegeben und um welches Parkvergehen es sich handelt, verbunden mit dem Hinweis auf die entsprechenden Abschnitte in den Gesetzen. Nach der Bankverbindung und den Angaben für die Überweisung ist auch genau angegeben, wann die Städtische Verkehrsüberwachung zu erreichen ist. Zudem ist auch eine E-Mail-Adresse vermerkt.

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