Verstöße gegen die Geflügelpestverordnung
19.03.2021 Neumarkt / Landkreis.Polizeistreifen stellten am Donnerstagvormittag unabhängig voneinander sowohl in einem Neumarkter Ortsteil als auch in Postbauer-Heng freilaufendes Geflügel in Außengehegen fest. Dies ist seit 11. März aufgrund der Regelungen zur Eindämmung der Geflügelpest verboten. Anzeigen wurden erstattet. Das Federvieh wurde durch die Eigentümer in geschlossene Stallungen verbracht.
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