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Vermeidung von Krankheitsfällen bei Buspersonal durch Tragen von Masken

20.10.2022 Neumarkt / Landkreis.

Grund der derzeit steigenden Coronazahlen sowie insbesondere einer derzeit erhöhten Krankheitsrate bei Buspersonal, möchten wir auf die aktuell geltende Maskenpflicht im ÖPNV hinweisen, um gegebenenfalls drohende Busausfälle zu vermeiden. Es wird daher außerdem empfohlen auch im freigestellten Schülerverkehr eine Maske zu tragen.

In Bayern besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab dem 6. Geburtstag. Das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) ist hier ausreichend, wobei aber eine FFP2-Maske weiterhin empfohlen wird. An Bushaltestellen, in Bahnhöfen sowie an Bahnsteigen muss keine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht entfällt insbesondere bei medizinischen, ärztlich qualifiziert bescheinigten Gründen nach § 2 Abs. 3 der Verordnung.

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