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Vergaberichtlinien der Stadt für Frühlings- und Volksfest sind rechtlich in Ordnung

12.03.2021 Neumarkt.

Die Richtlinien der Stadt Neumarkt für die Zulassung zum Frühlingsfest und zum JURA Volksfest sind bereits 2019 in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt worden. Nunmehr gab es im Rahmen einer von Stadtrat Dieter Ries beantragten Prüfung von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes keinen Grund, aus rechtsaufsichtlicher Sicht etwas zu veranlassen. Bereits in dem Verwaltungsgerichtsverfahren war deutlich herausgekommen, dass die von der Stadt Neumarkt schon 2010 eingeführten Richtlinien rechtlich nicht zu beanstanden sind und damit gültig sind. In der mündlichen Verhandlung waren vom Gericht jedoch einige Hinweise gegeben worden, wie die Stadt durch Klarstellungen in den Vergaberichtlinien eventuell falsche Deutungen Dritter vermeiden könnte. Diese Hinweise hatte die Stadt zum Anlass genommen, die Vergaberichtlinien entsprechend durch einen Fachanwalt bearbeiten und optimieren zu lassen. Im Januar 2021 schließlich hatte sich der Stadtrat mit den Änderungen in den Vergaberichtlinien befasst und diese mit 36 Ja-Stimmen, und damit großer Mehrheit, beschlossen. Wie aus den Medien bekannt ist, hat sich daraufhin Stadtrat Dieter Ries an die Rechtsaufsicht gewandt und um Prüfung der Vergaberichtlinien gebeten. „Einmal mehr haben wir von den rechtlichen Instanzen damit eine Bestätigung erhalten, dass wir im Hinblick auf die Vergabe unserer Feste die richtigen Grundlagen geschaffen haben und es am Vorgehen der Stadt nichts auszusetzen gibt“, kommentiert Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann die Entscheidung der Rechtsaufsicht. „Es steht sicherlich jedem zu, bei Sachverhalten eine rechtliche Klärung zu fordern oder Klage zu erheben. Bedauerlich ist nur, dass wie in diesem Fall, durch den gleichzeitigen Gang in die Medien und an die Öffentlichkeit so schöne Feste wie das Frühlings- und Volksfest in großen Misskredit kommen, weil der falsche Eindruck vermittelt wird, die Stadtverwaltung würde hier nicht rechtskonform arbeiten. Damit wird letztlich auch das Engagement vieler der für diese Feste Verantwortlichen beschädigt.“

 

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