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Unfallflucht nach Kollision im Begegnungsverkehr

19.03.2015 Beilngries.

Eine 34jährige Betriebswirtin aus Beilngries fuhr mit ihrem Pkw VW auf der Hirschberger Straße stadteinwärts. Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 69jähriger Landwirt aus Vohburg mit seinem Pkw Citroen stadtauswärts und im Begegnungsverkehr streiften sich beide Außenspiegel der Fahrzeuge, wobei beide zu Bruch gingen. Hierbei entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden in Höhe von jeweils ca. 300 Euro.

Zunächst hielten beide Fahrzeugführer an, die VW-Fahrerin wendete sogar noch, kehrte dann jedoch sofort wieder um und fuhr stadteinwärts von der Unfallstelle weg, ohne dem Citroenfahrer ihre Angaben mitgeteilt zu haben. Erst nach etwa einer Stunde kam sie dann zur hiesigen Dienststelle und wollte sich als Unfallbeteiligte melden. Dies war jedoch deutlich zu spät und nun wird ein Strafverfahren gegen die VW-Fahrerin eingeleitet wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, denn jeder Unfallbeteiligter muss sofort nach dem Schadensereignis an der Unfallstelle anhalten und dem anderen Beteiligten seine Personalien und die Art seiner Beteiligung angeben. Dabei ist es egal, ob es sich um den Unfallverursacher oder den vermeintlich Geschädigten handelt. 

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