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Unangemeldete „Montags-Spaziergänge“

18.01.2022 Neumarkt / Berching.

Am Montagabend versammelten sich wieder Personen zu sogenannten „Spaziergängen“. In Neumarkt fanden sich ca. 70 Teilnehmer und in Berching ca. 40 Teilnehmer zusammen. Beide Zusammenkünfte waren beim zuständigen Landratsamt nicht angemeldet. Diese „Spaziergänge“ wurden polizeilich als Versammlungen eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet.  Der Verlauf kann rückblickend als friedlich bewertet werden. Polizeilich wird zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.

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