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Trinkwasser im Landkreis hervorragend

24.05.2016 Landkreis.

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und eine hervorgehobene Pflichtaufgabe der Gemeinden. Der Erhalt einer dezentralen Versorgungsstruktur ist erklärtes gesellschaftliches Ziel.

Im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. wird diese Aufgabe von 22 öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen mit 33 verschiedenen Wasser-versorgungsgebieten sichergestellt. Die meisten Gemeinden und Städte sind selbst Träger der Wasserversorgung oder haben die Aufgabe kommunalen Eigenbetrieben übertragen. Darüber hinaus erfolgt die Versorgung auch über Zweckverbände und untergeordnet über relativ kleine Wassergenossenschaften.

Zur Wassergewinnung für die öffentliche Trinkwasserversorgung stehen im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. insgesamt 57 Brunnen und 26 Quellen zur Verfügung. Jährlich werden aus diesen Wassergewinnungsanlagen ca.  6,5 Millionen m³ Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben.

In Deutschland ist die Trinkwasserüberwachung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Diese allgemeinen Güteeigenschaften konkretisiert die Trinkwasserverordnung in Form von Grenzwerten und anderen Qualitätsanforderungen für mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt den Gesundheitsämtern vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen.

Für die Wasserversorger im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. wurden durch das Gesundheitsamt und fachlicher Mitwirkung des Wasserwirtschafts-amtes Regensburg spezielle Probenahmepläne für jedes einzelne Wasserversorgungsgebiet nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung erstellt.

Die im Gesundheitsamt vorliegenden Untersuchungsergebnisse für das erste Quartal 2016 bestätigen die gute Qualität des Trinkwassers im Landkreis Neumarkt i.d. OPf.

Sämtliche Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) werden eingehalten. Die Messergebnisse liegen zum Teil deutlich darunter.

Stark im Gespräch ist derzeit das Pestizid Glyphosat. Bei allen im Gesundheitsamt vorliegenden Trinkwasseruntersuchungsberichten konnte Glyphosat nicht nachgewiesen werden.

Anders ist es beim Parameter Nitrat, hier gilt der Grenzwert 50 Milligramm/Liter. Bei einigen Wasserversorgungsgebieten wurden bereits Messwerte über 30 Milligramm/Liter nachgewiesen. Der Grund dieser Belastung mit Nitrat liegt häufig am vielen stickstoffhaltigen Dünger der auf die Äcker ausgebracht wird. Auch Gülle aus Mastställen oder Biogasanlagen landet immer öfter auf den Feldern und was die Pflanzen nicht verbrauchen können, endet als Nitrat im Grundwasser und findet sich später im Trinkwasser wieder.

Weiches Wasser, hartes Wasser immer wieder ein Thema. Der Begriff Wasserhärte beschreibt im Wesentlichen den Gehalt des Wassers an Kalzium (Ca) und Magnesium (Mg). Diese Parameter finden sich nicht in der Trinkwasserverordnung und unterliegen auch nicht der amtlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Hier wurden die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)


Auskünfte zur Wasserhärte oder zur Zusammensetzung des gelieferten Trinkwassers erhalten die Verbraucher bei Ihrem Wasserversorger oder von der Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

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