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Town & Country Stiftung vergibt 4. Stiftungspreis

10.02.2016 Erfurt / Neumarkt.

330.000 Euro für kranke und benachteiligte Kinder - die Town & Country Stiftung unterstützt das Engagement von Hilfsprojekten für benachteiligte Kinder
 
Was wird vergeben und wie erfolgt die Auswahl?
 
Die Town & Country Stiftung vergibt den 4. Town & Country Stiftungspreis. Die ersten 500 Projekte, die den Bewerbungskriterien entsprechen, werden mit je EUR 500 gefördert. Unter allen Bewerbungen werden von einer unabhängigen Jury bundesweit 16 Projekte - aus jedem Bundesland eines - ausgewählt, die am 25.11.2016 in einem feierlichen Rahmen in Erfurt den jeweils mit EUR 5.000 dotierten Stiftungspreis überreicht bekommen.
 
Wer kann sich bewerben?
 
Bewerben können sich alle als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die Projekte für benachteiligte Kinder initiieren. Die Stiftung legt bei der Vergabe unter anderem ein Augenmerk auf
 
  • Kinderkrankenhäuser und Kinderheime,
  • diagnostische und therapeutische Hilfsangebote für gewaltgeschädigte Kinder und Familien,
  • Förderangebote für zusätzlichen Unterricht und kulturelle Teilhabe für Kinder aus sozial schwachen Familien,
  • Förderangebote für Kinder mit Behinderungen,
  • Unterstützung von Straßenkindern und
  • Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.
 
Wie erfolgt die Bewerbung?
 
Die Bewerbung erfolgt nur online unter www.tc-stiftung.de. Die Bewerbungsmaske sollte dabei vollständig ausgefüllt werden. Als Anlage muss ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes beigefügt werden. Darüber hinaus können weitere Unterlagen zur Veranschaulichung des Projektes (z. B. Fotos etc.) eingereicht werden. Die Bewerber sollten sich an einen Town & Country Botschafter oder Town & Country Lizenzpartner in ihrer Region wenden, um von diesem beim Bewerbungsverfahren unterstützt zu werden. Die Botschafter der Town & Country Stiftung sind in der Bewerbungsmaske aufgeführt.
 
Bis wann können Bewerbungen eingereicht werden?
 
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Februar 2016 und endet am 1. Mai 2016 um 24:00 Uhr. Danach werden keine Bewerbungen mehr angenommen, es sei denn, die Gremien der Stiftung entscheiden, die Bewerbungsfrist aufgrund von besonderen Umständen zu verlängern.
 
 

 

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