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Strafrechtlich relevantes Bild in Schüler-Chatgruppe

27.12.2021 Neumarkt.

In einer so genannten „Klassen-Chatgruppe“ wurde am 23.12.21 ein Bild durch einen Teilnehmer der Gruppe gepostet, welches eindeutig Bezüge zu verfassungswidrigen Symbolen hat und weiter den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung erfüllt. Aufmerksame Eltern hatten die Lehrkräfte informiert. Durch die Mitteilung der Schule wurden die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen.

Gerade in Bezug auf den richtigen Umgang mit Chatgruppen von Schülern und das Verhalten in diesen Gruppen, leistet die Bayerische Polizei regelmäßig Aufklärungsarbeit an den Schulen und auch über entsprechende Veröffentlichungen in den sozialen Medien. Es wird appelliert sich deutlich von Hass und Hetze im Netz, sozialen Medien oder in Chatgruppen zu distanzieren. Das alleinige Weiterschicken bzw. „Teilen“ von Bildern / Videos / Texten, mit Bezug auf den Nationalsozialismus bzw. das Dritte Reich, können den Anfangsverdacht von Straftaten erfüllen. Die Polizei rät Eltern weiter dazu regelmäßig Chatverläufe zusammen mit ihren Kindern zu sichten, zu bewerten und zu diskutieren. Klare Empfehlung ist, nicht wegzusehen!

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