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Stellungnahme eines Försters in Ruhestand zum Thema „Alte Bäume im Stadtpark“

26.05.2019 Neumarkt.

Hubert Moosburger ist Förster im Ruhestand und möchte Stellung nehmen zum Bürgerentscheid in Neumarkt:

Wie alt werden Bäume eigentlich ?

Wenn es nach der Bürgerinitiative geht uralt, um nicht zu sagen steinalt. Es gibt weltweit natürlich Einzelexemplare die meines Wissens bis zu !!!! 4000 !!! Jahre alt sind. Aber nicht in Neumarkt. Die ältesten mir bekannten Traubeneichen stehen im ehemaligen Forstamt Rothenbuch/Spessart. Sie sind ca. 1000 Jahre alt.

Wenn Bäume älte werden neigen sie dazu, auch in der Krone dürre Äste zu bekommen. Diese brechen ganz narürlich irgendwann ab und fallen herunter. Da möchte ich nicht darunter stehen!

Warum?

Laut Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft durchschlägt ein 40 cm langes Aststück, wenn es aus ca. 10 m Höhe herunterfällt, einen Waldarbeiterschutzhelm. Vorrausgesetzt es trifft mit der Spitze auf. Die Unfallstatistik zeigt wiederholt Unfälle, bei denen der Motorsägenführer von herabfallenden Ästen verletzt oder sogar getötet wurden.

Beim Fällen ist es Vorschrift, den zu fällenden Baum und dessen Nachbarn vorher genau zu beurteilen, ob sogenanntes Totholz oben hängt und beim Fällen herabfallen könnte. Aber nicht nur beim Arbeiten am Baum fallen Äste. Auch bei stärkerem Wind bzw. Strum, oder auch einfach so wenn der Ast dürr ist, kann er jederzeit abbrechen und herunterfallen. Deshalb ist jeder Baumbesitzer verpflichtet seine den öffentlichen Grund berührenden Bäume mindestens 1x im Jahr auf Umsturzgefahr und herabfalllendes Totholz zu kontrollieren und die Gefahr umgehend zu beseitigen.

PAPPELN sind eine relativ kurzlebige Baumart. Sie werden als Weichholz bezeichnet,und haben die Eigenschaft viel Totholz (dürre Äste) zu bilden.
 
Ich verstehe nicht, warum oft an Kinderspielplätzen, Kindergärten und Schulen sowie in Parkanlagen (z.B. im Stadtpark) Altpappeln mit grossem Durchmesser unbedingt erhalten werden müssen. Da sind Unfälle vorprogrammiert.

Weiter erhebt sich die Frage, wer für die erhöhten Kosten der Verkehrsicherung aufkommt?
Die BI. Nein. Der EIGENTÜMER.
 
Wer trägt die Haftung, sollte ein Unfall passieren.
Die BI. Nein. Der EIGENTÜMER.
 
Deshalb bin ich dafür, alte und risikobehaftete Bäume zu entnehmen. Man kann dafür aber junge Bäume pflanzen, wenn es erwünscht ist, sogar Grossballenpflanzen mit ca. 4 - 5 m Höhe.
 
Zum Abschluss stelle ich die Frage: Was ist mehr wert? - Ein Baum oder ein Menschenleben?

Ich bitte alle vernünftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Gesichtspunkte bei ihrer Stimmabgabe zum Bürgerbegehren zu berücksichtigen! Bitte lesen Sie die Fragestellung ganz genau, damit Sie Ihr Kreuz an der richtigen Stelle setzen.

 

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