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Stadt verbessert Zuschussmöglichkeit für Lastenräder

23.09.2021 Neumarkt.

Schon vor zwei Jahren hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt eine Kaufprämie für Lastenräder und Fahrradanhänger beschlossen. Die dazu erstellte Förderrichtlinie wird nun zum 1. Oktober 2021 angepasst und ein noch größerer Fokus auf Lastenräder gelegt werden. Außerdem sollen einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit für erhöhte Fördersätze erhalten. „Wir erleben es auf unseren Straßen und können sehen, dass Lastenräder eine attraktive Alternative für das eigene Auto sein können, um größere Güter und Einkäufe zu fahren“, hebt Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann hervor. „Deshalb wird die maximal mögliche Fördersumme für E-Lastenräder von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht.“ Die Förderung für Lastenräder ohne E-Antrieb beträgt wie bisher 600 Euro. Im Gegenzug wird die maximale Fördersumme für Fahrradanhänger von 250 Euro auf 200 Euro verringert. Der Fördersatz beträgt bei Lastenrädern und Fahrradanhängern weiterhin 25 Prozent der Nettokosten. „Aber für einkommensschwache Haushalte haben wir eine gänzlich neue und für diese Personengruppen positive Regelung in die Förderrichtlinie aufgenommen“, ergänzt Oberbürgermeister Thumann. „Sie können für Fahrradanhänger und Lastenräder 40 Prozent der Nettokosten erhalten, bei maximalen Fördersummen von 300 Euro für Fahrradanhänger, 900 Euro für Lastenräder ohne E-Antrieb und 1.500 Euro für E-Lastenräder.“ Für die erhöhten Fördersummen ist ein entsprechender Nachweis notwendig.

Der Stadtrat hatte am 25. April 2019 beschlossen, Anreize für eine emissionsfreie Mobilität zu bieten und die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradanhängern zu fördern. Seitdem gingen im Rahmen des Förderprogramms 274 Anträge bei der Stadtverwaltung ein. Die bisher ausgezahlte Summe beträgt über 42.000 Euro. Knapp die Hälfte davon wurde 2021 ausgezahlt. Ziel der Förderung ist es, den Anteil der schadstoffarmen, lärmreduzierten und flächensparenden Mobilität im Stadtgebiet zu erhöhen. Weiterhin nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrräder, Fahrräder ohne Pedalbetrieb sowie Leasing-Fahrzeuge. Die Förderung kann im Internet unter http://www.klimaschutz-neumarkt.de  bzw. unter http://www.buergerhaus-neumarkt.de  beantragt werden.
 

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