Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Sonntag, 05.05.2024 / 20:54:57 Uhr
Neumarkt/OPf.

14° C

 News

Stadt legt Förderprogramm „Faktor 10“ neu auf

12.11.2020 Neumarkt.

Das seit 2010 laufende Förderprogramm der Stadt Neumarkt für Energieeinsparung und Klimaschutz in Gebäudebereich „Faktor 10“ wurde nun angepasst und aktualisiert. Zuletzt hat der Bau-, Planungs- und Umweltsenat in dieser Woche grünes Licht gegeben und die neue Fassung beschlossen. Anlass für die Änderung die Tatsache, dass das Gebäudeenergiegesetz GEG am 1.11.2020 die bisher gültige Energieeinsparverordnung EnEV abgelöst hat. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEW) und das Energieeinsparungsgesetz (EEG) sind nun im GEG zusammengefasst. Dies hat zu den nun beschlossenen Aktualisierungen und Neuerungen in der Richtlinie für das städtische Faktor 10-Programm geführt. Auch Förderbeträge wurden erhöht. Neu im Förderprogramm der Stadt ist z.B., dass im Förderbaustein „Sanierung“ bei der Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder Recyclingbaustoffen die Förderhöhe auf 2.000 € angehoben wurde. Für den „Neubau“ wird für die Förderstufen EH 55 und 40 bei Verwendung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe der Einbau einer Photovoltaikanlage obligatorisch. Diese wird nun ebenso gefördert. Der bisher so genannte Punkt „Plus-Energie-Standard“ wird geändert in „Plus-Energie-Gebäude“. Darin eingeschlossen sind die Standards kfw40plus, Passivhaus Plus und Passivhaus Premium. Die Zusatzförderung für die Grüne Hausnummer wird zudem auf 1.000 € erhöht, wobei im Kriterium natürliche Baustoffe mindestens 30 Punkte erreicht werden müssen. Details und die Anträge zum Förderprogramm finden sich unter www.klimaschutz-neumarkt.de/klimaschutz/bauen-und-sanieren/foerderprogramm-faktor-10 . Weitere Informationen zum Förderprogramm der Stadt Neumarkt erhalten Interessierte in der Fachstelle nachhaltiges Bauen im Bürgerhaus unter Tel. 09181/255-2602.
 
„Mit dem Förderprogramm haben wir seit 2010 einen attraktiven Anreiz für Gebäudebesitzer gesetzt, bei Sanierung oder Neubau auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu achten“, betont Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann. „Bisher wurden 424 Anträge auf Förderung gestellt, und damit wurden städtische Fördermittel in Höhe von rund 1,6 Millionen € beantragt. Wenn man bedenkt, dass unsere Förderung zusammen mit anderen Förderprogrammen möglich sein kann, dann können Bauherren daraus auch spürbare finanzielle Vorteile erreichen. Durch die Neufassung des Programms erhöhen wir ja in einigen Bereichen die Förderung sogar noch.“ Vor allem aber geht es laut OB Thumann darum, nachhaltige und klimaschonende Wirkungen zu erzielen. Und die wurden durchaus erreicht. Denn durch die bereits abgewickelten Maßnahmen, die etwa der Hälfte aller beantragten Maßnahmen entsprechen, konnte eine jährliche CO2-Einsparung von über 280 Tonnen erreicht werden.
 
Was bringt das GEG im Detail?
 
Die fünf wichtigsten Neuerungen im Überblick:
 
1. Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Ab 1. November 2020 ist es möglich, einen größeren Anteil des Stroms aus eigener Produktion anzurechnen.
 
2. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, sind außer Betrieb zu nehmen.
 
3. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.
 
4. Ergänzende Vorschriften zum Energieausweis
• Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen, gelten nun auch für Immobilienmakler.
• Energieausweis-Aussteller sind verpflichtet, bestehende Gebäude zu bewerten, um passende Modernisierungs-Maßnahmen zu empfehlen.
• CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
 
5. Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert.
 
Die verpflichtende Energieberatung wird von der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern angeboten.
« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: