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Mitgliederbegehren: SPD Kreisverband Neumarkt gegen die Vorratsdatenspeicherung

18.08.2015 Neumarkt, Landkreis.

Nachdem der SPD- Parteikonvent sich Mitte Juni mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, wurde nun ein Mitgliederbegehren „Für den Stopp der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“ gestartet.

Das Begehren wird nach Vorstandsbeschluss des Kreisvorstandes nun auch aktiv vom SPD Kreisverband Neumarkt unterstützt erklärte stellvertretender Kreisvorsitzender Martin Beiderbeck, zugleich Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion  in Parsberg.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Die anlasslose und flächendeckende Speicherung von sensiblen Telekommunikations- und Ortungsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit den vermeintlichen Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und die Ermittlungsbehörden vor allem ausreichend personell und technisch ausgestattet sein“ so der einstimmige Tenor aus dem  Kreisvorstand.

Die Sicherheit der Daten gegen Missbrauch könne zudem keineswegs garantiert werden. Der Kreisvorstand der Neumarkter SPD fordert daher alle Mitglieder zur Unterschrift für das Mitgliederbegehren auf.

„Die SPD spricht sich nachdrücklich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU- Richtlinie 2006/24/EG. Die SPD- Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen“, lautet der Text, dem alle SPD- Mitglieder nun mit ihrer Unterschrift zustimmen oder widersprechen können.

Nach dem Organisationsstatut der SPD sowie der Verfahrensrichtlinie zur Durchführung von Mitgliederbegehren haben sie drei Monate Zeit, Unterstützer für ihr Anliegen zu finden. Spätestens am 27. Oktober, 24 Uhr, endet die Frist.

Haben bis dahin mindestens zehn Prozent der Mitglieder (etwa 46 000) mit „Ja“ gestimmt, war das Mitgliederbegehren erfolgreich. Der Parteivorstand muss dann innerhalb eines Monats entscheiden, ob das Begehren rechtswirksam zustanden gekommen ist. Gibt er dem nicht statt, käme es automatisch zu einem Mitgliederentscheid. Bei diesem wären die Mitglieder aufgerufen, an einem festgelegten Tag per Urnenwahl im Ortsverein oder per Briefwahl über die Vorratsdatenspeicherung abzustimmen.

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