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Scheinimpfungen in Wemding: Vorläufiges Berufsverbot für Arzt

19.11.2021 Nürnberg.

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ZKG) hat das Amtsgericht Nürnberg am 16.11.2021 gegen den beschuldigten Mediziner ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.
 
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen, tatsächlich aber keinerlei Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelten. Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Zusammenwirken mit anderen Patienten, die sich nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen wollten, fälschlicher Weise die Durchführung einer Impfung in deren Impfpässen dokumentiert haben. In beiden Fällen soll er diese Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben.
 
Das Amtsgerichts Nürnberg hat dringende Gründe für die Annahme gesehen, dass gegen den Beschuldigten in der Hauptverhandlung ein Berufsverbot angeordnet werden wird, da dieser die Taten unter grober Verletzung der mit seinem Beruf verbundenen Pflichten begangen habe.
 
Strafbar gemacht haben soll sich der Beschuldigte wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung (Vernichtung des Impfstoffs), Betrug und wissentlicher unrichtiger Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus (§ 74 Abs. 2 IfSG).
 
Das Verfahren wurde ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Augsburg geführt. Durch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) wurde es wegen des Betrugsvorwurf übernommen.
 
Für die umfangreichen Ermittlungen hat die KPI Dillingen die Ermittlungsgruppe „Impfung“ mit 11 Kriminalbeamtinnen und -beamten eingesetzt. Die Ermittlungen dauern an.
 
Zur Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist im Wesentlichen zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.
 
Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
 
Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (anonyme) Hinweise auf Straftaten unter der URL: https://www.bkms-system.com/ZKG entgegen.
 
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