"Rechts vor links" missachtet
17.05.2015 Neumarkt.
Am Samstag, den 16.05.2015 kam es gegen 17:10 Uhr in Neumarkt an der Kreuzung Wolfsteinstraße und Brunnenstraße zu einem Verkehrsunfall.
Eine 18jährige VW-Fahrerin missachtete an der Kreuzung die Vorfahrt eines von rechts kommenden 27jährigen VW-Fahrers. Die Vorfahrt ist an der Kreuzung durch die Regel „rechts vor links“ geregelt.
Am VW der 18jährigen entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro und am VW des 27-jährigen entstand ein Sachschaden in Höhe von 4000 Euro.
Es wurde Gott sei Dank niemand verletzt.
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