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Postabfertigung von zu Hause aus als Alternative zur Abholung

24.03.2020 Regensburg.

Da auf Grund der derzeit geltenden Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus eine persönliche Abholung von Sendungen bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg nicht möglich ist, bietet der Zoll folgende Alternative an:
 
Die zu einem Zollamt im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg weitergeleiteten Postsendungen können ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Bis auf weiteres gilt dies auch für Abfertigungen von gewerblichen Postsendungen und Sendungen mit einem Warenwert von über 1.000 Euro. Für diese Fälle ist jedoch eine elektronische Zollanmeldung erforderlich.
Wenn die Benachrichtigung der Deutschen Post AG vorliegt, dass sich eine Sendung beim Zollamt befindet, sollte man sich zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise zeitnah mit diesem in Verbindung (telefonisch oder per E-Mail) setzen.
Nach Kontaktaufnahme übersendet das zuständige Zollamt eine Erklärung, die ausgefüllt, zusammen mit weiteren, erforderlichen Dokumenten an das Zollamt zurückgeschickt werden muss. Nach Erhalt der Unterlagen wird die Sendung zollrechtlich abgefertigt.
Nach erfolgter Abfertigung, unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann die Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist ggf. eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein anderer Post- und Kurierdienstleister für den Transport der Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.
 
 

 

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