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Pflegegesetz: Umstellung der Pflegeleistungen reibungslos verlaufen

10.04.2017 Neumarkt.

Seit Anfang des Jahres gilt das Pflegestärkungsgesetz II. Für Empfänger von Pflegeleistungen haben sich damit grundlegende Änderungen ergeben. So gibt es jetzt fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Es zählt nicht mehr der in Minuten gemessene Pflegebedarf für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Zukünftig ist entscheidend, wie stark der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Im Vordergrund steht, was der Betroffene noch alleine tun kann und wobei er unterstützt werden muss. „Die Umstellung auf die neuen fünf Pflegegrade ist durchwegs positiv verlaufen“, so Günther Bengl von der AOK in Neumarkt. Die AOK Bayern hat im Dezember rund 170.000 Überleitungsbescheide verschickt. Mit dem persönlichen Brief wurden die betroffenen Versicherten über ihren neuen Pflegegrad informiert. „Pünktlich zum Jahresbeginn konnten dann die angepassten Pflegegeldleistungen ausgezahlt werden“, so Bengl.

Seit 1. Januar gilt auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Reform der Pflegeversicherung erstmals Demenzkranke körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleichgestellt werden“, so Günther Bengl. „Bayernweit rechnen wir damit, dass durch das Pflegestärkungsgesetz in diesem Jahr zusätzlich 30.000 Versicherte von Leistungen der AOK-Pflegekasse profitieren werden.“ Bislang erhalten rund 175.000 Pflegebedürftige Leistungen, im Direktionsbereich der AOK in Neumarkt sind es 4.249.

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