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Parkplatz am Landratsamt ab kommenden Montag gebührenpflichtig

30.09.2015 Neumarkt.

Nachdem rund um den Neuen Markt alle Parkplätze gebührenpflichtig sind, wird auch am Landratsamtsparkplatz ab kommenden Montag eine Gebührenpflicht eingeführt, damit für die Besucher des Amtes weiterhin die Möglichkeit zum Parken besteht.

Die Gebührenpflicht sieht im Einzelnen folgendes vor:

Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Höchstparkdauer: 2 Stunden
30 Minuten = 0,50 €

Montag bis Freitag: 18.00 bis 22.00 Uhr
Samstag: 14.00 bis 22.00 Uhr
keine Höchstparkdauer
max. 1,50 €

Die Gebührenpflicht betrifft alle Amtsbesucher und Teilnehmer an Besprechungen etc.

Für Abholungen, Auskünfte etc. wird eine kostenfreie Kurzparkmöglichkeit von 15 Minuten eingeräumt. Der Höchstparkdauer von 2 Std. werden die 15 Freiminuten hinzugerechnet. Dementsprechend kann für 2 € 135 Minuten geparkt werden.
 

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