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Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet

11.09.2020 Beilngries, Lkr. Eichstätt.

Gegen den Gaststättenbetreiber, der letzten Samstag in Beilngries eine Veranstaltung abhielt, wurde zwischenzeitlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Da seine zunächst geplante Veranstaltung zur Coronazeit so nicht möglich war, wurden ihm vom Landratsamt Auflagen und Beschränkungen erteilt.
 
Nach mehreren Beschwerden stellte die verständigte Polizei schließlich fest, dass er sich nicht daran hielt und uneinsichtig war. Erst nach Androhung die Musikanlage letztendlich sicherzustellen, konnte die Lage beruhigt werden. In diesem Zusammenhang war auch das Verhalten einzelner Gäste gegenüber der Polizei zum Teil beschämend.
 
Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet das Landratsamt; der Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog beläuft sich für den Veranstalter auf 5000 Euro und auch für Teilnehmer ist der Regelsatz auf 500 Euro festgelegt.
 
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