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Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt am 24. September – zeitgleich mit der Bundestagswahl

04.05.2017 Neumarkt.

Die Wahl zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Neumarkt kann zeitgleich mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 stattfinden.

Dies hat das Landratsamt Neumarkt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in einem Schreiben an die Stadt mitgeteilt. In Neumarkt wird heuer die Oberbürgermeisterwahl erforderlich, da die Amtszeit am 4. Dezember 2017 endet. Den gemeinsamen Wahltermin hatte die Stadt in einem Schreiben vom November 2016 beim Landratsamt beantragt. Zuvor hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.10.2016 auf einen Antrag der UPW/Freien Wähler-Stadtratsfraktion hin einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Wahltermin zu beantragen. Damit sollte eine Doppelbelastung für die vielen Wahlhelfer durch zwei unterschiedliche Wahltermine vermieden werden. Inzwischen hat das Landratsamt die erforderliche Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern eingeholt. Wie es in der Mitteilung des Landratsamtes Neumarkt an die Stadt heißt, hat das Staatsministerium mit Schreiben vom 25.04.2017 die notwendige Zustimmung dafür erteilt, die Neuwahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. am Tag der Bundestagswahl durchzuführen. Das Landratsamt weist die Stadt auch auf zahlreiche Auflagen zur Durchführung der Wahl hin. Unter anderem ist festgelegt, dass das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt erst dann ermittelt werden darf, nachdem die Ergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt ermittelt und gemeldet sind. Dies heißt, dass in Neumarkt am 24. September zunächst die Bundestagswahl ausgezählt wird, ehe es an die Auszählung der Oberbürgermeisterwahl gehen wird.

Foto: Stadt Neumarkt

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