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Neuerungen bei der Kommunalwahl

11.02.2020 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt weist auf einige Neuerungen hin, die bei der diesjährigen Kommunalwahl am 15.3.2020 zum Tragen kommen. Erstmals werden nicht mehr Wahlbenachrichtigungskarten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Dabei handelt es sich um Schreiben im A4 Format in einem Briefumschlag. Diese sind inhaltlich gleich zur bisherigen Wahlkarte. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte einen Wahlbenachrichtigungsbrief zwischen dem 13.02. und dem 23.02.2020 zugestellt bekommen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient als Information zur Kommunalwahl über den Wahlraum am Wahltag. Dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann auch entnommen werden, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Zur Urnenwahl am 15.3.2020 sind der Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument mitzunehmen. Mit dem Benachrichtigungsbrief kann auch die Briefwahl beantragen werden; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag eingedruckt. Die Briefwahl kann voraussichtlich ab dem 17. Februar 2020 bis zum 13.03.2020, 15.00 Uhr, beantragt werden. Außer mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag kann die Briefwahl zudem persönlich im Rathaus II, 1. Stock, Zimmer 16 beantragt werden. Auch online kann man sie über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt, über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Bei den Wahllokalen gibt es nur eine Änderung: Wegen Bauarbeiten am Haus der Selbsthilfegruppen im Stadtteil Pölling wurde das Wahllokal in den Kindergarten St. Martin in Pölling verlegt.

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