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Nachgefragt: Verbesserung beim Krankengeld

07.08.2015 Neumarkt, AOK.

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erleichtert seit dem 23. Juli 2015 den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall. Das hilft besonders Versicherten, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und von der AOK in Neumarkt Krankengeld erhalten. Welche Neuerungen es gibt und was dabei zu beachten ist, erklärt Herbert Distler, Vorsitzender des Beirats, Vertreter der Versicherten und Mitglied im Widerspruchsausschuss der AOK in Neumarkt.

Wo haben Sie Berührungspunkte mit dem Thema „Krankengeld“?

Als Mitglied im Widerspruchsausschuss sind mir einige Fälle bekannt, in denen eine Arbeitsunfähigkeit zwar über das Wochenende bestand, aber nur ein ärztliches Attest bis Freitag und dann das folgende ab dem Montag abgegeben wurde. Nach der alten gesetzlichen Regelung war es leider so, dass der Versicherte deshalb nicht lückenlos Krankengeld beziehen konnte und dann oft Widerspruch einlegte.

Was hat sich nun verbessert?

Die entscheidende Neuerung ist, dass Versicherte, die ein Arzt bis Freitag krank geschrieben hat, nun erst am folgenden Montag eine Folgebescheinigung brauchen, falls sie weiterhin nicht arbeiten können. Und das freut mich sehr. Denn bislang mussten sie bereits am Freitag ein ärztliches Attest einholen, um lückenlos Krankengeld beziehen zu können. Gleiches gilt bei Feiertagen: Ist beispielsweise der Montag ein Feiertag, müssen Versicherte erst am Dienstag wieder zum Arzt gehen.

Wer berät mich bei Fragen rund um das Krankengeld?

Die AOK bietet eine individuelle Begleitung durch speziell geschulte Krankengeld-Berater an. Sie erklären ihnen etwa, worauf sie beim Beantragen von Krankengeld achten sollten, helfen beim Ausfüllen der Formulare und unterstützen auf Wunsch bei der Vereinbarung von Behandlungsterminen. Sie übernehmen zudem die Koordination zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern. Nicht zuletzt helfen sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Neun von zehn Kranken-geldbezieher sind mit dieser persönlichen Betreuung „zufrieden“ bis „absolut überzeugt“. Das ergab eine Befragung aus dem Jahr 2013 durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut bei mehr als 9.000 Versicherten, die Krankengeld bezogen haben.

Foto: AOK
 

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