Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Mittwoch, 01.05.2024 / 21:59:12 Uhr
Neumarkt/OPf.

16° C

 News

Motorrad-Lärm: ACE für mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Kontrolle

14.07.2020 Neumarkt.

ACE und Fahrlehrerverband Neumarkt plädieren für mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Kontrolle
 
Es ist Sommerzeit und damit ist die Motorrad-Saison bereits in vollem Gange. Bei schönem Wetter sind Bikerinnen und Biker auf den vielen idyllischen Straßen im Landkreis Neumarkt unterwegs. Häufig wird der damit einhergehende Lärm für Anwohnerinnen und Anwohner an den betreffenden Routen zur echten Belastung. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll der Lärmverursachung deshalb bald ein Riegel vorgeschoben werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Lärmobergrenze auf 80 Dezibel festzusetzen.
 
Manfred Schreiner, Kreisvorsitzender des Landesverbandes der bayerischen Fahrschulen, stellt fest: Für viele ist Motorradfahren ein großartiges Hobby, das viel Freude bereitet. Das darf aber nicht dazu führen, dass einige die Toleranz ihrer Mitmenschen durch Lärmbelästigung übermäßig ausreizen. Denn eines ist klar: Die Freiheit des einen hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Und damit meine ich: Die Freiheit vor extremlauter Dauerbeschallung. Lärm macht erwiesenermaßen krank und viele Anwohnerinnen und Anwohner können ein Lied davon singen.“
 
„Als ACE Auto Club Europa sind wir Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen und natürlich sind Motorradfahrende einbezogen. Im Sinne der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes haben wir klare Vorstellungen, wie Motorradfahren und die Einhaltung von Lärm-Obergrenzen in Einklang gebracht werden können. Für uns steht Rücksichtnahme an erster Stelle. Deshalb fordern wir einerseits von den Herstellern, Motorräder leiser zu konstruieren, und andererseits effektivere Kontrollmaßnahmen durch die Behörden zu ermöglichen,“ erklärt Matthias Penkala, Regionalbeauftragter des ACE in Bayern, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub.
 
Die Forderungen des ACE sind klar: Mobilität muss insgesamt nachhaltiger und geräuschärmer werden. Dazu sollten Hersteller und Händler leisere Motorräder produzieren und vertreiben sowie sogenannte Sound-Designs unterlassen. Beschränkungen und Verbote sind im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen, etwa in Paragraf 49 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 78/105/EWG, wirkungsvoll umzusetzen.
 
„Immer dann, wenn jemand auf dem Motorrad das Gas durchzieht und bewusst Lärm erzeugt, fällt das als vorsätzlich lärmerzeugende Fahrweise in den Tatbestand des Paragrafen 30 der Straßenverkehrsordnung und muss geahndet werden. Durch eine verstärkte Verkehrsüberwachung und eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten muss dem Einhalt geboten werden,“ so Fahrlehrer und Motorradtrainer Manfred Schreiner.
 
Matthias Penkala, der Verkehrssicherheitsexperte des ACE, ergänzt: „Raser dürfen einer Bestrafung nicht einfach entgehen. Zur Ahndung ist sicherlich das fehlende Kennzeichen an der Motorradfront problematisch. Der Spaß am Hobby soll niemandem verdorben werden. Solange sich alle Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll ihren Mitmenschen gegenüber verhalten, braucht es keine zusätzlichen Verbote, wie das derzeit diskutierte Sonntagsfahrverbot für Motorradfahrer. Dann muss aber auch klar sein, dass Sound-Designs und maßlose Lärm-Orgien der Vergangenheit angehören. Schon heute können Elektromotoren im motorisierten Zweirad dazu beitragen, dass die Lärm-Emissionen im Straßenverkehr deutlich abnehmen.
 
Manfred Schreiner und Matthias Penkala sind sich darin einig, dass Lärmbelästigung nur im Zusammenwirken zwischen strikteren gesetzlichen Vorgaben für Hersteller und in einer nachhaltigen Verhaltensanpassung derjenigen, die sich rücksichtlos verhalten, effektiv vermieden werden kann.
« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: