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Messerangriff auf Geburtstagsfeier – Tatverdächtiger in Haft

08.07.2021 Ingolstadt.

In Folge erster Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Ingolstadt nach einem Messerangriff in Gaimersheim geht die Staatsanwaltschaft nun vom Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes aus. Gegen den Tatverdächtigen wurde Haftbefehl erlassen.

Wie berichtet, war es in der Nacht auf den 26.06.2021 zu Ruhestörungen im Rahmen einer Geburtstagsfeier in Gaimersheim gekommen.  Nachdem der Verantwortliche der Feier beendet und die Gäste zum Gehen aufgefordert hatte, weigerte sich eine Gruppe junger Männer zunächst, das Grundstück zu verlassen. In der Folge einer anfangs verbal geführten Auseinandersetzung wurde der 33-jährige Mann durch einen 18-jährigen Deutsch-Kasachen mit einem Messer verletzt.

Durch die sachleitende Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurde nach einem Zwischenergebnis der Ermittlungen Haftbefehl gegen den 18-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags beantragt. Der aus dem Landkreis Eichstätt stammende junge Mann wurde daraufhin am 06.07. festgenommen und dem zuständigen Amtsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Auszubildende wurde in eine Haftanstalt überstellt.

ERSTMELDUNG

Geburtstagsfeier eskaliert

Tatort: Gaimersheim

Tatzeit: 26.06.2021, 00:10 Uhr

GAIMERSHEIM – In der Nacht auf Samstag fand eine zunächst harmlose Geburtstagsfeier unter Jugendlichen ein jähes Ende. Nachdem es bereits im Vorfeld der Feier zu mehreren Ruhestörungen kam, wollte ein 33-Jähriger als Verantwortlicher die Party beenden. Nachdem sich einige Gäste damit nicht einverstanden zeigten, kam es zunächst zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 33-Jährige mit einem Messer im Bauchbereich verletzt wurde.

Nachdem die Gruppe von der Tatörtlichkeit flüchtete, konnte diese im Rahmen der Fahndung festgestellt und im Anschluss der vermeintliche Messerangreifer festgenommen werden. Der verletzte 33-Jährige erlitt eine Stichwunde, befindet sich jedoch nicht in Lebensgefahr.

Den genauen Tatablauf müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.

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