Mahnung einer nicht bestellten Ware erhalten
04.04.2018 Neumarkt.Eine 22-Jährige erhielt von einem Internetanbieter ein Mahnschreiben wegen eines bestellten und bislang nicht bezahlten Lautsprechers im Wert von ca. 30 €. Sie hat diesen aber nicht bestellt. Ermittlungen bei dem Anbieter ergaben, dass eine 20-jährige Frau die Bestellung aufgegeben hat und ihre Lieferadresse angegeben war. Es folgen weitere Ermittlungen.
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