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Landgericht Nürnberg-Fürth: Prostituiertenmörder muss sich erneut vor Gericht verantworten

02.05.2019 Nürnberg.

Mit Beschluss vom 4. Februar 2019 hat die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 2. November 2018 zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Angeklagten versuchten erpresserischen Menschenraub vor. Die Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss den Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen in Betracht kommt.

Der Angeklagte ist durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juni 2018 wegen des Mordes an zwei Prostituierten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Juli 2018 war das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Angeklagte befand sich in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth legt ihm in der neuen Anklage zu Last, mit einem weiteren Insassen der Justizvollzugsanstalt vereinbart zu haben, eine Psychologin der Justizvollzugsanstalt in der gemeinsamen Zelle einzusperren und für deren Freilassung bestimmte Gegenleistungen zu verlangen. Der Angeklagte soll zu diesem Zweck einen Termin mit der Psychologin vereinbart und geplant haben, sich von dieser in die Zelle zurückbegleiten zu lassen, um sie dann in dem Haftraum durch Verbarrikadieren der Tür von innen einzusperren.

Tatsächlich soll die Tat aber nicht umgesetzt worden sein, weil ein zusätzlicher Vollzugsbeamter vor der Zelle stand; dies soll den Angeklagten dazu veranlasst haben, von der Durchführung des Planes am Tattag abzusehen.

Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, 7. Mai 2019 um 9 Uhr im Sitzungssaal 627.

Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:

Dienstag, 14. Mai 2019 Donnerstag, 16. Mai 2019  jeweils um 9 Uhr, Sitzungssaal 627.
 

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