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Kontrollaktion brachte den gewünschten Erfolg

13.11.2019 Feucht.

Am Dienstag führte die Verkehrspolizei Feucht eine sechsstündige Kontrollaktion in ihrem Zuständigkeitsbereich rund um die Rastanlage Feucht durch. Dabei konnten die Beamten insgesamt 20 Autofahrer, die ihr Handy während der Fahrt benutzten, feststellen. Fünf Fahrzeugführer überholten im Überholverbot und drei Lkw hielten den erforderlichen Fahrzeugabstand nicht ein. Außerdem konnte ein Serbe mit Wohnsitz Nürnberg festgestellt werden, der noch mit seiner serbischen Fahrerlaubnis unterwegs war. Er hätte mittlerweile eine Umschreibung in ein deutsches Dokument beantragen müssen, er wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.


Bei mehreren Kontrollen im Laufe des Dienstags konnte die Verkehrspolizei Feucht verschiedenste Verkehrsdelikte aufdecken.
?Ein slowakischer Kraftfahrer, der sich im gewerblichen, internationalen Güterverkehr befand, zeigte bei der Kontrolle auf der BAB 3 am Parkplatz Ludergraben eine Berufskraftfahrerqualifikation vor, die bereits seit über zwei Monaten abgelaufen war. Der Kraftfahrer musste aufgrund des Verstoßes eine Sicherheitsleistung zahlen.

Ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt saß ohne Führerschein am Steuer. Bei der Kontrolle an der Rastanlage Feucht wurden ihm daher die Fahrzeugschlüssel abgenommen, da die Ermittlungen zeigten, dass dem Handwerker die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen worden war.

An der Betriebsumfahrung Brunner Berg wurde ein überladener Kleintransporter mit Anhänger festgestellt. Zudem war die Ladung unzureichend gesichert. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Pole musste eine Sicherheitsleistung entrichten. Am Parkplatz Auergründel wurden ein griechischer Sattelzug kontrolliert, dessen Kraftfahrer unmittelbar vor der Kontrolle die beiden im Kontrollgerät befindlichen Fahrerkarten austauschte, um darüber hinwegzutäuschen, dass er bereits seit über 3 Stunden auf der Fahrerkarte eines Dritten fuhr. Zudem stellten die Beamten mehrere Lenk- und Ruhezeitverstöße fest. Wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten und des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz musste der griechische Fahrer nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Ansbach einen vierstelligen Betrag als Sicherheitsleistung bezahlen.
 

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