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Kontrollaktion auf der Autobahn

20.10.2018 BAB 9.

Die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt führte am Freitag, 19. Oktober 2018, von 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr eine Kontrollaktion auf der BAB A9, Höhe der Anschlussstelle Ingolstadt-Nord bzw. auf der BAB A93 im Bereich des Autobahndreiecks Holledau durch. Zivilstreifen beobachteten den Verkehrsstrom und griffen zielgerichtet Verkehrsteilnehmer heraus und führten diese den Kontrollstellen zu. Die Fahrzeuge und Fahrzeuginsassen wurden hier einer ganzheitlichen Kontrolle unterzogen. Hierbei richtete sich das Augenmerk nicht nur auf verkehrsrechtliche Verstöße, sondern auch darauf, ob Fahrzeuge oder Fahrzeuginsassen zur Fahndung ausgeschrieben sind, eventuell Diebesgut oder Rauschgift transportieren, illegal unterwegs oder anderweitig straffällig geworden sind. 
 
Zeitgleich wurde am Auffahrtsast der A93 von Regensburg kommend auf die A9 in Fahrtrichtung München eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Der Spitzenreiter war bei erlaubten 60 km/h mit 147 km/h gemessen worden. Zudem erhielten insgesamt 99 Fahrzeuglenker eine Anzeige, wobei sich 8 Verkehrsteilnehmer auf ein Fahrverbot einstellen müssen.
 
Neben den Polizeikräften waren zudem das Hauptzollamt und das Bundesamt für Güterverkehr in das Einsatzgeschehen involviert. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch die THW-Ortsverbände aus Ingolstadt und Pfaffenhofen an der Ilm, welche die Stromversorgung und Ausleuchtung sowie die logistische Bestückung der Einsatzörtlichkeiten gewährleisteten.
 
Durch die Einsatzkräfte konnten schließlich 104 Pkw, 18 Lkw und 234 Fahrzeuginsassen einer Kontrolle unterzogen werden. Neben diversen Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Güterkraftverkehrs wurden auch diverse Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Ausländergesetz sowie dem Kraftfahrzeugsteuergesetz festgestellt. Zwei Fahrzeuglenker waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, ein Fahrzeuglenker stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und bei zwei Personen musste der derzeitige Aufenthaltsort wegen früherer Verfahren ermittelt werden.
 

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