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Kinderpflegekrankengeld leicht gemacht

28.01.2021 Bayern.

Versicherte der IKK classic können das verlängerte Kinderpflegekrankengeld online und ohne Bescheinigung von Kita oder Schule beantragen.
 
Bundestag und Bundesrat haben kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 für das Kalenderjahr 2021 erweitert. Demnach verlängert sich die Anspruchsdauer gesetzlich versicherter Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr von bislang 10 auf 20 Tage Kinderpflegekrankengeld pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende haben ab sofort Anspruch auf 40 anstatt bislang 20 Tage.
 
Zudem besteht der Anspruch nicht mehr nur bei Krankheit des Kin-des, sondern auch bei Kita- und Schulschließungen oder einer behördlichen Anordnung, die eine Betreuung zuhause erfordert. Des Weiteren können Eltern Kinderpflegekrankengeld beantragen, wenn sie ihrer Arbeit im Homeoffice aufgrund der Kinderbetreuung nicht nachkommen können. Voraussetzung für einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ist, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann. Zudem müssen sowohl der Antragssteller als auch das betroffene Kind gesetzlich krankenversichert sein.
 
Die verlängerte Anspruchsdauer ist unabhängig vom Grund immer gegeben. So können zum Beispiel Tage bei Erkrankung des Kindes und weitere 5 Tage aufgrund von Schulschließung beantragt werden.
 
Die IKK classic stellt ihren Versicherten den neuen Antrag auf ihrer Webseite ikk-classic.de/corona zum Download zur Verfügung. „Den ausgefüllten Antrag können unsere Versicherten ganz einfach per Post, per E-Mail oder über die IKK Onlinefiliale an uns schicken“, erklärt Karl Simon, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Bayern. „Oder Sie stellen den Antrag einfach direkt in der Onlinefiliale. Diese Möglichkeit haben wir vor einer Woche neu für unsere Versicherten geschaffen, um die Antragsstellung noch unkomplizierter zu machen.“ Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, ebenso wenig ein Nachweis der Kita oder der Schule. Eltern müssen die Gründe sowie die Betreuungszeiten lediglich im Antragsformular angeben.
 
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