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Keine weiteren Coronalockerungen im Landkreis Neumarkt ab Montag

19.03.2021 Neumarkt / Landkreis.

Aktueller Hinweis hinsichtlich der geplanten Öffnungsschritte am 22.03.2021 nach § 27 Abs. 1 der 12. BayIfSMV
 
Gemäß § 27 Abs. 1 der 12. BayIfSMV sieht die bayerische Öffnungsstrategie weitere Lockerungen frühestens ab dem 22. März vor. Insbesondere kann unter bestimmten Bedingungen die Öffnung der Außengastronomie, kultureller Einrichtungen und Sportausübung vorgenommen werden. Für die Einleitung dieses weiteren Öffnungsschritts (Vierter Öffnungsschritt i.S. des MPK-Beschlusses vom 03.03.2021) setzt die hierfür einschlägige Bestimmung des § 27 der 12. BayIfSMV jedoch voraus, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 (Abs. 1) bzw. 50 (Abs. 2) nicht überschritten wird und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Diese an die kumulativen Voraussetzungen geknüpften Öffnungsschritte sind jedoch kein Automatismus und müssten vom Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz mittels einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden. 
 
Diese Allgemeinverfügung ist jedoch nach § 27 Abs. 1 der BayIfSMV an die Maßgabe geknüpft, dass durch das Bayerische Gesundheitsministerium (StMGP) sein Einverständnis erteilt.
 
1. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 18.03.2021 entschieden, bis auf Weiteres das erforderliche Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht zu erteilen; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.
 
2. Die 7-Tages-Inzidenzwerte / Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. schwankt seit wenigen Wochen stark im Bereich von 50 bis 80. Somit kann von einer stabilen Entwicklung nicht ausgegangen werden.
 
3. Der Anteil besorgniserregender Virusvarianten, hier B 1.1.7, sogenannte „Britische“ Variante ist schnell auf einen Anteil von > 50 % angestiegen und ist im Verlauf – auch unter Vernachlässigung von Ausbruchsgeschehen - weiter ansteigend und bereits diffus über den gesamten Landkreis verteilt. Die genannte Virusvariante zeichnet sich nach aktuellem wissenschaftlichen Stand durch eine enorm höhere Ansteckungsfähigkeit und auch durch wesentlich schwerere Krankheitsverläufe aus. 
 
4. In den letzten Tagen ist innerhalb Bayerns ein rasanter Anstieg der Fallzahlen zu erkennen. Auch innerhalb des Landkreises ist eine steigende Tendenz deutlich sichtbar. Öffnungen und sofortige Schließungen, wie es bereits in anderen Landkreisen stattgefunden hat, sollen insoweit verhindert werden.
 
5. Auch in den nächsten Wochen ist nach allgemein anerkannten, wissenschaftlich fundierten, prognostischen Berechnungen ein weiterer exponentieller Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten.
 
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