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Informationen zur Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten im Landkreis Neumarkt

19.03.2021 Neumarkt / Landkreis.

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) 
 
Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 19.03.2021, Az. 56-5304.7
 
Aufgrund § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G) macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:
 
1. Am 19.03.2021 liegt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl  an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) zwischen 50 und 100.
 
2. Damit treten folgende Regelungen in Kraft:
 
a. Schulen
 
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
 
b. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljäh-rige
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dürfen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
 
3. Diese Bekanntmachung tritt am 22.03.2021 in Kraft und mit Ablauf des 28.03.2021 außer Kraft. 
 
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