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Infektionsgefahr durch Legionellen

11.04.2015 Neumarkt.

Seit Einführung der Meldeplicht für die Legionärskrankheit im Jahr 2001 wurden am Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 6675 Fälle registriert. Im Jahr 2013 belief sich die Zahl auf 922. Gegenüber dem Vorjahr 654 Fälle kam es zu einem deutlichen Anstieg der registrierten Fallzahlen, was zu einem großen Teil auf ein Ausbruchsgeschehen mit insgesamt 159 Fällen im August 2013 im Raum Warstein/Nordrhein-Westfalen (NRW) zurückzuführen war. Zum Vergleich: Im Landkreis Neumarkt wurden seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 bis heute 10 Fälle registriert.

Personen ab einem Alter von 50 Jahren machten im Jahr 2013 einen Anteil von 79 % aller Fälle aus. Männer waren dabei deutlich häufiger betroffen als Frauen. Ähnlich wie in den vergangenen Jahren, wurden 2013 über ¾ der Fälle im privaten bzw. beruflichen Umfeld erworben (79 %), gefolgt von reiseassoziierten Fällen (17 %). Im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt wurden 2,8 % der Fälle registriert, in Pflegeeinrichtungen 1,2 %. Die Sterblichkeitsrate lag 2013 insgesamt bei 5,2 % und blieb damit gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert.

Bei der Legionärskrankheit handelt es sich um eine schwere und in etwa 5 bis 15 % tödlich verlaufende Lungenentzündung, die durch Bakterien der Gattung Legionella ausgelöst wird. Legionellen sind im Wasser und feuchten Boden vorkommende Umweltkeime, die sich in Amöben und anderen Einzellern vermehren. Eine potenzielle Gefahrenquelle für den Menschen sind in Wassersystemen siedelnde Legionellen, die sich bei einer Wassertemperatur zwischen 25°C und 45°C stark vermehren können. Große Wassersysteme mit umfangreichen Rohrleitungen, wie sie beispielsweise in Wohnanlagen, Hotels, Heimen, Krankenhäusern oder anderen vergleichbaren Einrichtungen vorkommen, sind besonders anfällig für Kontaminationen. Regelmäßige mikrobiologische Wasser-untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung sowie die Beachtung der geltenden technischen Regelungen haben den Zweck, das Risiko einer Verkeimung zu minimieren.

Eine Ansteckung erfolgt in der Regel durch die Inhalation bakterienhaltiger Aerosole aber auch die Aspiration von kontaminiertem Wasser kann zu einer Infektion führen. Als vorrangige Infektionsquellen gelten sanitäre Einrichtungen wie z. B. Bad/Dusche, Whirlpools, sowie Verdunstungskühlanlagen/ Rückkühlwerke von    lüftungstechnischen Anlagen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Die meisten Infektionen werden als sporadische Einzelfälle erfasst, wenngleich es hin und wieder zu großen Ausbrüchen kommen kann. Zu den Risikofaktoren gehören ein höheres Alter, männliches Geschlecht, Rauchen und Vorerkrankungen wie beispielsweise chronische Lungenkrankheiten, eine eingeschränkte Immunabwehr oder Diabetes mellitus. Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 besteht für den labordiagnostischen Nachweis der Legionärskrankheit eine Meldepflicht in Deutschland.

Was sind Legionellen und wo kommen sie vor?
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in unserer Umwelt beheimatet sind. Sie kommen beispielsweise im Grund-, Oberflächenwasser, Fließgewässern, feuchten Böden, Schlamm und Kompost vor.

Die Konzentration der Legionellen hängt vor allem von der Temperatur des Wassers ab. Im Warmwasser haben sie bei Temperaturen zwischen 25°C und 45°C optimale Vermehrungsbedingungen. Hier können unter ungünstigen Bedingungen hohe Legionellenzahlen erreicht werden. Oberhalb von 60° werden sie abgetötet. Insbesondere in den Warmwassersystemen großer Gebäude, vor allem in alten, verzweigten, blind endenden, schlecht gewarteten oder nur zeitweise genutzten Warmwasserleitungen und –behältern kann es bei entsprechenden Wassertemperaturen, Stagnation (Wasserstau) und Ablagerungen im Rohrnetz zu einer bedenklichen Legionellenvermehrung kommen. In Wohnhäusern mit kurzen Wasserleitungswegen und kleinen Wasserboilern mit ständigem Durchlauf ist diese Gefahr sehr gering.

Wie werden Legionellen - Bakterien übertragen?
Ein Infektionsrisiko besteht insbesondere, wenn kleinste legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) aufgenommen werden. Aerosole entstehen vor allem: Beim Duschen; in Whirlpools; in Einrichtungen von „Erlebnisbädern“ wie künstliche Wasserfällen, Fontänen, Rutschen, Prallduschen; an Zierbrunnen; d.h. überall, wo Wasser fein zerstäubt wird.

Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheits-erreger eine Erkrankung ausbricht? (Inkubationszeit)

Legionellose: 2 - 10 Tage
Pontiac-Fieber: 1 – 2 Tage

Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit oder Impfung?

Bei Verdacht einer Legionärskrankheit ist sofort ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegen Legionellen gut wirksam. Eine Schutzimpfung gegen Legionellen gibt es nicht. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen

Welche Beschwerden treten bei einer Infektion mit Legionella auf?

Bei Infektionen mit Legionellen (Legionellosen) beobachtet man zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:

Legionärskrankheit
Die „Legionärskrankheit“ beginnt in der Regel 2 bis 10 Tage nach Aufnahme der Erreger mit grippeartigen Symptomen wie z.B. Glieder- und Kopfschmerzen und Reizhusten. Dann folgt eine Lungenentzündung mit Schmerzen im Brustraum, Schüttelfrost, hohem Fieber. Bei schweren Krankheitsverläufen treten als Symptome Benommenheit und Verwirrtheit hinzu. Unbehandelt kann die Legionärskrankheit tödlich verlaufen.

Pontiac-Fieber
Beim sehr viel häufiger vorkommendem „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine grippeähnliche Erkrankung mit Kopf-, Gliederschmerzen, Husten und Fieber, die nach Aufnahme der Legionellen innerhalb 2 Tagen beginnt und binnen weniger Tage auch unbehandelt wieder abklingt.

Wie kann man sich vor einer Infektion mit Legionella schützen?

Entscheidend ist, dass Planung, Installation und Betrieb von Wasserleitungssystemen ordnungsgemäß nach den einschlägigen technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- Wasserfachs e.V. (DVGW) erfolgen. Beim Nachweis von hohen Legionellenzahlen in der Hausinstallation ist es besonders wichtig, dass Legionellen nicht nur abgetötet sondern auch die Ablagerungen, in denen Legionellen wachsen, entfernt werden.

Betreiber von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Krankenhäusern sowie Alten- und Altenpflegeheimen sind verpflichtet das Warmwasser  jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Zusätzlich müssen nun auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen wie z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Hotels, Gaststätten, sowie kommerzielle Sportstätten das Warmwasser auf Legionellen untersuchen lassen.

 

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