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IKK classic: Landesbeirat Bayern kritisiert Eingriff in Befugnisse der Selbstverwaltung

12.10.2020 Bayern.

Landesbeirat Bayern begrüßt Neuzugang Holger Frischhut. Kritik an Eingriffen in die Finanzautonomie der GKV und der Selbstverwaltung. Bayerische Vertreter für Verwaltungsrat des neuen Medizinischen Dienst Bayern stehen fest. 

Aus dem Handwerk für das Handwerk: Als Arbeitgebervertreter sowohl im Verwaltungsrat als auch dem Landesbeirat Bayern der Innungskrankenkasse IKK classic setzt sich Schornsteinfegermeister Holger Frischhut für die Interessen der Beitragszahler ein. Beide Selbstverwaltungsorgane bestehen paritätisch aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern.

Klaus Dank, Vorsitzender des Landesbeirats Bayern, heißt den neuen Kollegen aus Straubing herzlich willkommen in der bayerischen Selbstverwaltung: „Mit Holger Frischhut konnten wir einen engagierten Vertreter der Arbeitgeber für den Landesbeirat Bayern gewinnen. Ich freue mich, dass er die Wahl für sich entschieden hat, und blicke mit Zuversicht auf die künftige gemeinsame Arbeit.“

Zuversichtlich zeigt sich auch der neu gewählte Landesbeirat selbst: „Ich bin stolz, in dieser Zeit unser Gesundheitssystem mitgestalten zu dürfen und bin gespannt auf die anstehenden Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Als Schornsteinfegermeister vertrete ich nicht nur die Arbeitgeber, sondern stehe auch für das Handwerk, das wiederum einen Großteil in der DNA der IKK classic ausmacht. So schließt sich der Kreis“, erklärt Holger Frischhut.

Deutliche Kritik an geplanter Corona-Finanzierung

Wie weit darf ein Bundesministerium in die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Selbstverwaltung eingreifen? Mit dieser Grundsatzfrage beschäftigt sich der Landesbeirat Bayern seit bekannt wurde, dass das Bundesgesundheitsministerium plant, Mehrkosten, die im Zuge der Corona-Pandemie entstanden sind, aus Rücklagen und Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu finanzieren.

„Zum einen stehen den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr aufgrund der Corona-Pandemie sowie der gesundheitspolitischen Gesetzgebung schon erhebliche Mehrkosten ins Haus. Zum anderen sind die Bewältigung und Finanzierung der Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssen deshalb auch gesamtgesellschaftlich getragen werden“, protestiert Klaus Dank, Vorsitzender des Landesbeirats Bayern, gegen die Finanzierungspläne des Bundesgesundheitsministers. Zudem stellen diese Pläne einen gravierenden Eingriff in die Befugnisse der Selbstverwaltung dar, so Klaus Dank weiter. „Denn die Entscheidung über den Einsatz von Rücklagen fällt im bundesdeutschen Gesundheitswesen ganz klar in den Verantwortungsbereich der Verwaltungsräte der Krankenkassen.“

Innungskrankenkasse schickt eigene Vertreter in den Verwaltungsrat des neuen MD Bayern

Im Zuge der Neustrukturierung der Medizinischen Dienste zum 1. Januar 2021 wird auch die Besetzung ihrer Verwaltungsräte neu geregelt und so bilden künftig 23 Vertreter das Entscheidungsgremium des MD Bayern. Den Landesbeirat Bayern der IKK classic repräsentieren in diesem Gremium künftig Klaus Dank sowie seine beiden Stellvertreter Florian Danzl und Hans-Peter Rauch. Klaus Dank verfügt über langjährige Erfahrung im Ehrenamt und ist bereits seit September 2019 stellvertretender Vorsitzender des bisherigen MDK Bayern.
 
Selbstverwaltung als Organisationsprinzip

?Die Selbstverwaltung ist das tragende Organisationsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stellt sicher, dass Versicherte und Arbeitgeber – also die Beitragszahler – aktiv an der Gestaltung des Gesundheitssystems beteiligt sind. Der Verwaltungsrat bildet das oberste Beschlussgremium der IKK classic. Er trifft Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt die politischen Grundzüge der Innungskrankenkasse. Den gesetzlichen Handlungsrahmen der Selbstverwaltung steckt das Sozialgesetzbuch ab. Zur Stärkung des Regionalbezugs bildet der Verwaltungsrat in jedem Bundesland einen Landesbeirat als beratenden Ausschuss. Die Landesbeiräte unterstützen den Verwaltungsbeirat und achten darauf, dass regionale Interessen ausreichend berücksichtigt werden. Sie verfügen gegenüber dem Verwaltungsrat über ein Vorschlags- und Antragsrecht.
 

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