Handy am Ohr und Fahrwerk nicht eingetragen
12.09.2019 Neumarkt.
Ein 24-jähriger Pkw-Fahrer wurde am 11.09.2019, gegen 13.50 Uhr wegen eines Handyverstoßes einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass das im Fahrzeug verbaute Fahrwerk nicht eingetragen war. Zudem führte er keine Papiere bezüglich des Fahrwerkes mit. Durch die fehlende Eintragung eines anderen Fahrwerks erlosch die Betriebserlaubnis. Der Fahrer wurde bis zum TÜV begleitet und das Fahrzeug dort verkehrssicher abgestellt. Anzeige wurde erstattet.