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Halloween – Kein Freibrief für Straftaten

30.10.2015 Neumarkt.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Dieser ursprünglich keltische Brauch erfreut sich die letzten Jahre immer größerer Beliebtheit. Kinder gehen von Haus zu Haus und fordern die Bewohner mit dem Spruch: „Süßes oder Saures“ (trick or treat) auf, Süßigkeiten herauszugeben, weil sie ihnen sonst Streiche spielen.

Leider zeigen die polizeilichen Bilanzen der letzten Jahre aber auch, dass die Halloweennacht oftmals als Freibrief für Straftaten angesehen wird.

So kam es in der Vergangeheit immer wieder vor, dass Briefkästen und andere Behältnisse gesprengt oder Hausfassaden mit rohen Eiern beworfen wurden. Zudem ist feststellbar, dass, je später der Abend der Alkoholisierungsgrad steigt.

Klar sein sollte den Feiernden aber auch, dass das Sprengen von Briefkästen oder das Zerstechen von Autoreifen keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten sind. Solche Umtriebe sind nicht nur strafrechtlich relevant, sondern können auch unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Zudem gilt es zu beachten, dass Allerheiligen ein sog. Stiller Tag ist, dessen Schutz um 02.00 Uhr beginnt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes können mit Geldstrafen bis zu Zehntausend Euro geahndet werden.

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